Krankenkassen-Zahnspange für Kinder und Jugendliche

Ab Inkrafttreten des des neuen Vertrags für die Krankenkassenzahnspange werden die Kosten für Zahnspangen von Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Geburtstag von der Krankenkasse übernommen. Jährlich sollen davon bis zu 30.000 unter 18-Jährige (davon rund 8.000 frühkindliche Behandlungen ab sechs Jahren) profitieren – vorausgesetzt, dass beim Kind auf der fünfteiligen Skala nach der internationalen IOTN-Klassifizierung eine Fehlstellung der Stufen 4 oder 5 vorliegt (siehe Info-Folder als Download Seite 5). Die Erstberatung erfolgt durch einen Zahnarzt. Dieser überweist an einen Kieferorthopäden, der dann feststellt, ob die Fehlstellung so schwer ist, dass sie in die Kategorie 4 oder 5 fällt. Eine Bewilligung durch die Krankenkassen ist dann nicht mehr notwendig.

Wer für die Krankenkassenzahnspange in Frage kommt, welche Fehlstellungen in die Stufen 4 und 5 fallen und welche Behandlungsmöglichkeiten es gibt, erfahren Sie ausführlich im Info-Folder als Download.